§ 1 Allgemeine Informationen

Das Reglement von SAUNA OLIMPIA gilt für alle seine Benutzer. Sie dient der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Gelände. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennt jeder Benutzer (Besucher) die Bestimmungen der Hausordnung und alle sonstigen Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit beim Betrieb der Anlage an.

Die Anlage SAUNA OLIMPIA ist eine überwachte Anlage mit Ausnahme der Nacktzone, die der Verbesserung der Sicherheit dienen soll. SAUNA OLIMPIA Sp. z o.o. behalten sich das Recht vor, die durch das Überwachungssystem aufgezeichneten Videoaufnahmen in Situationen von Streitigkeiten mit den Benutzern (Besuchern) zu verwenden, z.B. über die Zahlung von Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen, den Kauf von Gastronomieprodukten, die Einhaltung der Verhaltensregeln usw.

(3) Es ist strengstens verboten, das Eigentum der Einrichtung zu verunreinigen und zu beschädigen und sich so zu verhalten, dass eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Benutzer der Einrichtung entstehen kann, insbesondere ist es verboten, Wasser auf die Temperaturfühler zu gießen, die Lüftungsanemostate auszuschalten, Duftöle oder andere Stoffe auf die Öfen in den Saunen zu gießen und jegliche andere Eingriffe in die technische Infrastruktur der Einrichtung. Personen, die sich nicht an die o.g. Regeln halten, haften für die durch ihr Verhalten verursachten Personen- und Sachschäden und können mit Hausverbot vom Gelände verwiesen werden.

Die Benutzung der Umkleideräume und Spinde der Anlage ist obligatorisch.

5a. Der Aufenthalt in und um die Umkleideräume ist nur zum Zweck des Umziehens erlaubt. Der Benutzer (Besucher) ist verpflichtet, alle in der Garderobe zurückgelassenen Sachen in Kleiderspinden aufzubewahren, vorbehaltlich der Bestimmungen des Punktes. 5b.

5b. Kleiderspinde sind für die Aufbewahrung von Kleidung, Geld, Schmuck und anderen Gegenständen vorgesehen. Das Abstellen von Wertgegenständen außerhalb der dafür vorgesehenen Schließfächer erfolgt auf eigene Gefahr.

5c. Der Nutzer (Besucher) der Anlage ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Verschluss von Kleiderspinden und Tresoren und die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Transpondern zu sorgen. Bei Verlust wird der Inhalt des Schließfachs erst nach eingehender Prüfung und Vorlage eines Nachweises durch den Benutzer (Besucher), dass er der Eigentümer des Gegenstands ist, an den Besucher ausgehändigt.

Vor dem Verlassen der Anlage lassen Sie bitte die von Ihnen benutzten Spinde geöffnet.

Fundgegenstände sind den Mitarbeitern der SAUNA OLIMPIA Einrichtung zu übergeben und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.

8. Den Mitarbeitern der Einrichtung steht im Verhältnis zu den Benutzern (Besuchern) die sog. „freie Zeit“ zu. das Recht des Betreibers der Anlage. Die Betriebsleitung und der Leiter des Saunabereichs haben das Recht, Personen, die sich entgegen den Bestimmungen der Betriebsordnung und ihrer Anordnungen verhalten, insbesondere Personen, deren Verhalten eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Benutzer der Anlage darstellen kann und die sich innerhalb der Anlage in einer Weise verhalten, die den guten Sitten, der Saunakultur oder den moralischen und ethischen Grundsätzen widerspricht, das Verlassen der Anlage anzuordnen und ein dauerhaftes oder zeitweiliges Verbot der Benutzung der Anlage auszusprechen.

Die Nichteinhaltung der oben genannten Regeln kann als Versuch der Ruhestörung innerhalb von SAUNA OLIMPIA gewertet werden und somit strafrechtliche Maßnahmen gegen den Zuwiderhandelnden zur Folge haben. Die Kosten für die Eintrittskarte werden in solchen Fällen nicht erstattet.

(9) Die Leitung der Einrichtung kann bei entsprechender Notwendigkeit (z.B. bei Überbelegung, dringendem Bedarf oder Notfall etc.) die Nutzung der Einrichtung ganz oder teilweise einschränken.

(10) Wenn es notwendig ist, die Einrichtung aus Gründen zu schließen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, d. h. Wassermangel, Stromausfall, etc. Der Gast begleicht die Rechnung für die tatsächlich genutzte Zeit in der Anlage und alle zusätzlichen Leistungen (Behandlungen, Nutzung des Restaurants etc.). Diese Situation berechtigt den Gast nicht, eine Rückerstattung für nicht genutzte Leistungen zu verlangen.

11. Die Hinweise auf den Warnschildern müssen unbedingt beachtet werden. Sie dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder von ihrem derzeitigen Standort entfernt werden, bei Androhung einer Verwarnung oder eines Ausschlusses aus der Einrichtung.

Gekaufte Dienstleistungen von SAUNA OLIMPIA (Massagen, Behandlungen, Eintritt in die Einrichtung usw.) in Form eines Geschenkgutscheins mit einer Gültigkeit von einem Jahr ab dem Ausstellungsdatum können nur innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins eingelöst werden. Es gibt keine Möglichkeit, sie zu erweitern. Vereinbarte Stunden von Massagen und Behandlungen im Rahmen eines Gutscheins, die nicht 24 Stunden/Tag vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden und der Gast nicht kommt, gelten als realisiert.

13 Der Gast, der die SAUNA OLIMPIA betritt, erkennt das Reglement und die geltende Preisliste an. An Feiertagen gelten die Wochenendpreise.

14 SAUNA OLIMPIA ist ein Ort der Entspannung, Gäste sollten sich ruhig verhalten, um andere nicht zu stören.

15. Unmoralisches und unethisches Verhalten, einschließlich Körperkontakt mit einer anderen Person, wird in SAUNA OLIMPIA nicht akzeptiert.

16. Der Zutritt zu technischen Räumen ist verboten.

2 Bedingungen für die Zulassung zur SAUNA OLIMPIA

Der Nutzer (Besucher) muss im Besitz einer gültigen Clubkarte oder einer am Anreisetag an der Abendkasse erworbenen Eintrittskarte sein. Es handelt sich um einen Transponder, der vom Kassierer für den Betrag aktiviert wird, der der verkauften Leistung entspricht. Es sollte am Handgelenk angeklippt werden und bei Kontrollen auf Verlangen der Mitarbeiter vorgezeigt werden.

Eine Einzelkarte ist nur am Tag des Verkaufs gültig und berechtigt zur einmaligen Nutzung der Anlage.

(3) Jeder Eintrittskarte ist ein internes Geldlimit auf dem Transponder zugeordnet. Dieses Limit steht für den Kauf von Gastronomieartikeln und bezahlten Dienstleistungen in der Einrichtung zur Verfügung.

Die Räumlichkeiten der Einrichtung, mit Ausnahme der Räume vor der Kasse und der Büros, dürfen nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte (aktivierter Transponder, der vom Kassierer ausgegeben wird) betreten werden. Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer besonderen Ermächtigung berechtigt sind, die Räumlichkeiten zu betreten und die Leistungen aufgrund eines Ausweises zu nutzen. Personen, die widerrechtlich die Einrichtung betreten und entgeltliche Leistungen in Anspruch nehmen, werden sofort aus der Einrichtung verwiesen (siehe auch § 1, Punkt 8).

5.

(a) Das Nutzungsentgelt wird geregelt:

– in bar an der SAUNA OLIMPIA Kasse

– per Kredit-/Debitkarte

– durch Überweisung auf das angegebene Konto

– die Möglichkeit, nach der fälligen Zahlung eine Rechnung für den genutzten Dienst auszustellen

 

b) Wenn es nicht möglich ist, mit der Zahlungskarte zu bezahlen, ist die Person, die die Dienstleistungen der Einrichtung in Anspruch nimmt, verpflichtet, am selben Tag, an dem die Zahlungsverpflichtung entstanden ist, oder mit Zustimmung des Besitzers der Einrichtung mit einem aufgeschobenen Zahlungstermin in bar zu bezahlen, nachdem sie eine entsprechende Erklärung abgegeben und persönliche Daten aus dem Personalausweis (Dokument mit einem Foto) der zahlungspflichtigen Person entnommen hat.

c) Eine ermäßigte Eintrittskarte kann nur gegen Vorlage eines Nachweises über die Berechtigung zur Ermäßigung erworben werden.

In nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

7 Für verlorene Transponder und Schließfachschlüssel fallen folgende Gebühren an:

– Normaltarif-Transponder – 200 PLN,

Und die Kaution:

– Handtuch 70×190 45- zł.

– Damenmantel 90×140 – 35zl

– Bademantel – 80 PLN

Wird das Handtuch oder der Bademantel zerstört, wird ein Pfand erhoben.

Jeder Benutzer (Besucher) kümmert sich um den am Eingang erhaltenen Transponder. Die Weitergabe oder das Verleihen an Dritte ist verboten.

9. Wenn das Personal der Einrichtung feststellt, dass der Transponder oder andere Gegenstände (Spindschlüssel, Handtücher, Bademäntel usw.) unsachgemäß behandelt wurden, kann dies als schwerwiegender Verstoß gegen die Hausordnung angesehen werden, mit allen damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Ungeachtet dessen können dem Besucher in einem solchen Fall die Kosten für den Schaden, der durch die Zerstörung des anvertrauten Eigentums entsteht, in Rechnung gestellt werden. .

Für den Fall, dass ein Nutzer (Besucher) das Gelände von SAUNA OLIMPIA verlässt und im Moment der Endabrechnung an der Kasse die Bezahlung der Dienstleistung oder Ware in Frage stellt und behauptet, dass er sie nicht gekauft oder nicht benutzt hat, wird der Kassierer unverzüglich zur Klärung der Angelegenheit übergehen, indem er u.a. das für die Erbringung der beanstandeten Dienstleistung zuständige Personal anruft.

11. Die Räume der SAUNA OLIMPIA, die Saunen und die Außenbereiche der Anlage müssen spätestens 10 Minuten vor Schließung verlassen werden, unabhängig vom Zeitpunkt des Kaufs einer Eintrittskarte. Wenn die Schließzeit erreicht ist, müssen Sie das Gebäude verlassen.

12 Die SAUNA OLIMPIA darf von jedermann benutzt werden, mit Ausnahme von Personen, die an Infektionskrankheiten leiden (gemäß dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen und dem Infektionsschutzgesetz) und Personen, die an infektiösen oder unansehnlichen Hautausschlägen leiden, sichtbare offene Wunden haben (ausgenommen kleinere Schnittwunden), sowie Personen, die unter Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss stehen. In Zweifelsfällen wird eine Bescheinigung verlangt, auf deren Grundlage der Facility Manager entscheidet, ob er den Zutritt zu den Räumlichkeiten erlaubt.

13. Personen, die zu Muskelkrämpfen, Ohnmachtsanfällen, Epilepsieanfällen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychisch Kranken neigen, dürfen sich nur unter Aufsicht einer Aufsichtsperson im Badebereich aufhalten, die verpflichtet ist, das Leiden der unter ihrer Aufsicht stehenden Person dem Personal/der Leitung der Einrichtung zu melden.

14. Kinder unter 13 Jahren, Blinde, Personen, die sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen, entkleiden und umziehen können, dürfen die SAUNA OLIMPIA nur unter Aufsicht von Erwachsenen benutzen.

(15) Kinder und Erwachsene, die Windeln benutzen, müssen Einwegwindeln haben, die speziell für das Baden ausgelegt sind.

Bei der Benutzung aller von SAUNA OLIMPIA Sp. z o.o. angebotenen Attraktionen und Geräte, Wassermassagen und anderen Attraktionen ist der Benutzer (Besucher) verpflichtet, die an exponierten Stellen befindlichen Bedienungsanleitungen für diese Geräte, Attraktionen und andere sowie die vom Personal des Objekts erteilten Anweisungen zur Benutzung der Geräte zu beachten. Kinder unter 13 Jahren müssen von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Sollte der Benutzer (Besucher) die Bedienungsanleitung oder die Anweisungen des Personals zur Nutzung der oben genannten Geräte, Attraktionen usw. nicht beachten, haftet die Firma SAUNA OLIMPIA Sp. z o.o. nicht für Schäden, die durch deren unsachgemäße Nutzung entstehen.

17. Den Benutzern (Besuchern) ist es untersagt, auf dem Gelände Flugblätter zu verteilen, Waren zu verkaufen, Dienstleistungen anzubieten und durchzuführen.

(18) Eine Person, die der Öffentlichkeit vorsätzlich den freien Eintritt zu einer Einrichtung vorenthält, handelt gesetzeswidrig. Auch der Versuch dieser Handlung wird mit dem Verweis vom Gelände bestraft. In jedem Fall von verbalen oder physischen Drohungen durch Besucher (Nutzer) wird die Polizeistreife gerufen.

19 Es ist strengstens untersagt, eigene Speisen und Getränke, Alkohol oder andere Rauschmittel in die Anlage mitzubringen. Im Falle von Zweifeln am Nüchternheitszustand von Personen, die die Dienstleistungen von SAUNA OLIMPIA Sp. z o.o. kann das Personal der Einrichtung die Polizei rufen, um den Nüchternheitszustand dieser Personen zu messen.

Es ist verboten, gefährliche Gegenstände in die Anlage SAUNA OLIMPIA mitzubringen, insbesondere: Glasbehälter, Druckbehälter (einschließlich Deodorants, Haarsprays usw.), Messer und andere scharfe Gegenstände. Diese Gegenstände sollten in den Kleiderspinden in der Umkleidekabine abgelegt werden.

(21) Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die die Zufahrt für Feuerwehr, Polizei oder Krankenwagen blockieren, werden abgeschleppt (Kosten gehen zu Lasten des Fahrzeughalters). Das Parken ist für SAUNA OLIMPIA Kunden kostenlos.

§ 3 Allgemeine Verhaltensregeln im Kühlbecken und Whirlpool.

Schwimmbadbenutzer sind verpflichtet, Handlungen zu unterlassen, die gegen die herrschenden Sitten verstoßen und die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden. Dazu gehören insbesondere:

Spucken, Kaugummikauen und jeder andere vermeidbare Versuch, den Pool und das Wasser zu verunreinigen,
Poolspringen
läuft,
Stoßen oder Werfen von anderen Personen in den Pool oder Whirlpool.
Reservierung von Hockern und Liegestühlen,

Es ist verboten, SAUNA OLIMPIA in die Anlage zu bringen:

  • eigene Taschen
  • Handys, Computer und Kameras
  • Musikinstrumente,
  • Tonwiedergabegeräte,
  • Fernsehgeräte,
  • Ferngläser,
  • Mitbringen von Tieren auf das Gelände.

Außerdem ist es verboten, mit Kameras, Camcordern oder Mobiltelefonen Einzelpersonen oder organisierte Gruppen ohne deren vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen.

3 Die Benutzer (Besucher) der SAUNA OLIMPIA sind verpflichtet, in allen gekennzeichneten Räumen, angefangen von den Umkleideräumen, über die Duschen, bis hin zum Saunabereich und Garten, ohne Schuhe bzw. in geeigneten Badeschuhen zu gehen, wobei wegen der hohen Luftfeuchtigkeit im Bereich der SAUNA OLIMPIA und der Rutschgefahr besondere Vorsicht geboten ist. Besucher, die sich ohne Badelatschen in der Anlage bewegen, tun dies auf eigene Gefahr / Ausrutschgefahr, mögliche Übertragung von Viren oder Keimen.

(4) Vor dem Betreten des Bades oder der Sauna ist der Besucher verpflichtet, ein Bad mit geeigneten Kosmetika oder Reinigungsmitteln zu nehmen. Die Verwendung von Badekosmetik außerhalb von Duschkabinen ist verboten.

Alle in der SAUNA OLIMPIA anwesenden Personen sind verpflichtet, den Anordnungen des Personals und der anderen Mitarbeiter der Einrichtung Folge zu leisten.

In der gesamten Anlage besteht Rauchverbot, das Rauchen ist nur in einem ausgewiesenen Bereich außerhalb der Anlage (Garten) erlaubt.

7. Der Garten kann mit oder ohne Badeanzug genutzt werden, während das Kühlbecken und der Whirlpool ohne Badeanzug genutzt werden können.

§ 4 Besondere Bestimmungen für die Nutzung der Räumlichkeiten im Sauna- und Wellnessbereich.

§ 4.1. Allgemeine Informationen

Die Nutzung der Sauna- und Wellnessbereiche ist für Personen über 18 Jahren ohne Aufsichtsperson erlaubt, für Personen unter 18 Jahren und Kinder nur mit einer erwachsenen Aufsichtsperson.

Die Benutzer (Besucher) sind verpflichtet, vor dem Betreten der SAUNA OLIMPIA, der Saunen oder Dampfbäder ein Bad zu nehmen.

Der Saunabereich ist ein nicht textiler Bereich. dass Sie bei der Benutzung der Saunen oder Dampfbäder Ihre Badekleidung ausziehen und sich bewusst sein sollten, dass es dort nackte oder unvollständig bekleidete Menschen gibt. Zulässige Beläge in Saunen und Bädern sind Handtücher und Laken.

a. Es wird empfohlen, sich nackt im Dampfbad aufzuhalten. Es ist erlaubt, Laken und Handtücher, die später nicht benutzt werden, in der Trockensauna, auf den Liegen oder auf den Sitzflächen zu verwenden. Spülen Sie mit Wasser, bevor Sie den Badesitz berühren und nachdem Sie ihn verlassen haben

Die Sauna darf nur von Personen mit gutem Gesundheitszustand benutzt werden. Das Betreten der Sauna ist für Personen verboten:

  • mit intensiven Hauterkrankungen,
  • septische Infektionen,
  • mit einer akuten Virusinfektion (z. B. Grippe),
  • akute Entzündung der inneren Organe,
  • akute oder unbehandelte Tuberkulose,
  • Entzündung des Herzens,
  • Bedingungen des akuten Myokardinfarkts,
  • Dekompressionssymptome,
  • Krankheiten, die sich durch plötzliche Anfälle äußern, wie z. B. Epilepsie,
  • in den ersten drei Monaten nach einem Schlaganfall,
  • mit Venenentzündung,
  • schwere vegetative Störungen des Zentralnervensystems, mit schweren Herz-Kreislauf-Störungen,
  • entzündliche und abgeheilte Hauterkrankungen und Ekzeme.
  • Mit dem Betreten des Saunabereiches bestätigt der Besucher (Benutzer), dass sein Gesundheitszustand der Nutzung dieser Erholungsform nicht entgegensteht.

§ 4.2. Verhalten in der Sauna

Sie sollten die Sauna barfuß betreten.

2. Die Sitzplätze in der Trockensauna dürfen nur nach Abdeckung mit einem Saunatuch /70 x 190/ benutzt werden. Dazu gehören das Fußpolster und die Rückenlehne.

3. Nur das Saunapersonal darf die Saunen und die darin befindlichen Geräte bedienen. Verwenden Sie keine eigenen Flüssigkeiten, Essenzen, Öle oder andere Substanzen in Ihrem Dampfbad. Keinesfalls dürfen Gegenstände (z. B. Handtücher, Mäntel und Badelaken) in der Nähe oder auf dem Herd abgelegt werden, da dies zu einem Brand führen kann.

(4) Beim Aufenthalt in getrennten Saunaräumen beachten Sie bitte den Temperaturunterschied und achten Sie auf Ihren Gesundheitszustand.

5. Berühren Sie keine Teile des Wärmeversorgungssystems, da dies zu Verbrennungen führen kann.

6. Das Begehen von verschiedenen Ebenen in der Saunakabine, die nicht mit Handläufen ausgestattet sind, erfordert äußerste Vorsicht.

(7) Die Massage mit Bürsten ist aus hygienischen Gründen verboten.

(8) Das Betreten und der Aufenthalt in der Saunazone ist für Personen verboten:

a. deren Zustand auf den Konsum von Psychopharmaka oder anderen Drogen hinweist oder die unter Alkoholeinfluss stehen. Die Nichteinhaltung dieses Absatzes. Der Kunde hat kein Recht, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.

9. Frauen während der Menstruation sind verpflichtet, angemessene Hygienemaßnahmen zu ergreifen.

§ 4.3. Verhalten in den anderen Räumen des Saunabereiches

1. Liegen und Sitze dürfen nur nach vorheriger Abdeckung mit einem Handtuch oder Bademantel benutzt werden.

(2) Das Verhalten von Personen in allen Bereichen des Saunabereiches darf andere Besucher nicht stören oder belästigen. Alle Benutzer der zur Erholung bestimmten Räume sind verpflichtet, Ruhe und Ordnung zu wahren.

(3) Die Verwendung von Körperkosmetika jeglicher Art ist vor dem Betreten des Beckens und des Whirlpools sowie vor der Benutzung der Sitz- und Liegeflächen verboten.

§ 4.4. Verhalten in der Bar der Saunalandschaft

Aus hygienischen und ästhetischen Gründen werden Sie gebeten, die Bar nur in angemessener Kleidung (z.B. Bademantel oder Morgenmantel) zu besuchen.

Um Unfälle zu vermeiden, muss jeder Glasbruch sofort dem Bedienpersonal gemeldet werden.

(3) Die Mitnahme von Barequipment außerhalb des Geländes ist untersagt.

Die Mahlzeiten werden nur im Speisesaal und im Außenbereich eingenommen.

5. Gläser im Restaurant sind keine Einweggläser. Es ist verboten, sie in den Müll zu werfen.

6. Alkohol darf nicht an berauschte Personen verkauft werden und solche Personen sind aus der Einrichtung zu verweisen.

§ 5. Zivilrechtliche Haftung

(1) Der Betreiber verpflichtet sich, die Anlage und ihre Einrichtungen in einem für die sichere Benutzung geeigneten Zustand zu erhalten. SAUNA OLIMPIA sp. z o.o. haftet nicht für Schäden, die den Benutzern (Besuchern) durch eine nicht bestimmungsgemäße Benutzung der Anlage und ihrer Einrichtungen oder durch unsachgemäßes Verhalten bei der Benutzung der Schwimmbadanlagen entstehen. Eltern und Erziehungsberechtigte tragen die volle Verantwortung für ihre Kinder und die von ihnen verursachten Schäden, die durch eine nicht bestimmungsgemäße Benutzung der Anlage und ihrer Einrichtungen, einschließlich der Schwimmbadanlagen, oder durch unangemessenes Verhalten entstehen.

2. SAUNA OLIMPIA Sp. z o.o. haftet nicht für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen durch Dritte, die von den Besuchern in das Objekt SAUNA OLIMPIA

(3) Unfälle und Schäden sind unverzüglich dem Anlagenpersonal zu melden. Wird diese Handlung unterlassen, verliert der Besucher das Recht, Schadensersatz zu verlangen.

Der Benutzer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten zum Zwecke der Reservierung gemäß dem Gesetz über persönliche Daten von 2002 (Gesetzblatt Nr. 101, Pos. 926 mit Änderungen) einverstanden

§ 6 Notfallsituationen

SAUNA OLIMPIA Regelungen gelten für die gesamte Anlage, den Saunabereich und das SPA. Bei gesonderten geschlossenen Veranstaltungen sind mit vorheriger Zustimmung von SAUNA OLIMPIA gewisse Abweichungen von einzelnen Bestimmungen der Hausordnung zulässig, soweit sie nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder Vorschriften betreffen.

Während der Saunanächte oder bei besonderen Veranstaltungen ist ein Fotograf in der Anlage anwesend. Mit der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass SAUNA OLIMPIA Sp. z o.o. sein Image in Fotos und Videos zur Förderung des Unternehmens, in Veröffentlichungen in sozialen Medien SAUNA OLIMPIA.

Das Reglement ist auf der Website von SAUNA OLIMPIA Sp. z o.o. www.saunaolimpia.pl

(1) Diese Saunaordnung ist ab dem 19. Dezember 2017 gültig.